Rechte und Pflichten eines Tierhalters
Mit Tieren zu leben, sie zu beobachten und sich um sie zu kümmern, bereitet große Freude, bedeutet aber auch eine große Verantwortung. Alle Tiere in Menschenobhut sind auf unsere Pflege, Schutz und Aufmerksamkeit angewiesen. Dies gilt ebenso für Wild- und Heimtiere in Gehege- bzw. Wohnungshaltung wie für frei laufende Katzen. Laut §2 des Tierschutzgesetzes gilt:
"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."
Daher sollte jeder Tierliebhaber bestrebt sein, sich über das Wesen und die Bedürfnisse seiner Schützlinge zu informieren und Missstände, Erkrankungen oder Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden, frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.